Berufsethik
ETHIK DES DEUTSCHEN VERBANDES FÜR COACHING UND TRAINING (DVCT) E.V.
Michael Kaiser-Steinhoff ist zertifiziertes Mitglied im DVCT
Die Ethik setzt Normen und ist verbindliche Richtlinie für das Verhalten der Mitglieder des dvct e.V. Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung der dvct-Ethik.
Dies bedeutet insbesondere die Verpflichtung zur Einhaltung, Wertschätzung und aktiven Umsetzung der ethischen Grundsätze des Deutschen Verbandes für Coaching und Training (dvct) e.V. gegenüber Auftraggebern, Kollegen und der allgemeinen Öffentlichkeit.
Mitglieder, die gegen die dvct-Ethikrichtlinien verstoßen, können vom Verband ausgeschlossen werden.
1. Grundhaltung
Mitglieder des dvct e.V. respektieren den Wert und die Würde eines jeden Menschen sowie dessen Persönlichkeitsrechte, insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung. Sie üben verantwortungsbewusst ihre Tätigkeit aus und respektieren andere Mitglieder und Menschen, mit denen sie in einer beruflichen Beziehung stehen, in ihrer Individualität.
Mitglieder gehen respektvoll mit allen Aspekten um, die sich aus den Besonderheiten unterschiedlicher Kulturen, Religionen, politischen Ausrichtungen, Rassen, des Alters, der sozialen Schicht und des Geschlechts ergeben.
Mitglieder sind unvoreingenommen gegenüber ihren Auftraggebern als Person und deren thematischem Kontext. In diesem Sinne akzeptieren sie, dass ihre Auftraggeber das Recht auf eine eigene Sicht und Deutung ihrer Welt hat.
Mitglieder wenden weder Techniken von L. Ron Hubbard an, noch sind sie Mitglied einer Organisation, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entgegensteht oder diese in Frage stellt.
Mitglieder üben ihre Tätigkeit eigenverantwortlich, unabhängig und integer aus.
Mitglieder übernehmen nur Aufträge, für deren Bearbeitung sie die notwendigen Kompetenzen im Sinne des relevanten dvct-Kompetenzmodells verfügen
Mitglieder bilden sich innerhalb ihrer Tätigkeit als Coach oder Trainer weiter und nutzen die Möglichkeit der Supervision.
2. Berufliche Beziehung
Mitglieder achten darauf, dass die Auftraggeber die Leistung und den Prozess verstanden haben. Das beinhaltet sowohl die Darstellung der eigenen Qualifikation, Spezialisierung und Erfahrung als auch eine aufrichtige Auskunft zu den Grenzen der eigenen Kompetenz.
Mitglieder klären ihre Auftraggeber über Möglichkeiten und Grenzen des beabsichtigten Coachings oder Trainings auf. Sie informieren ihre Auftraggeber rechtzeitig, wenn eine andere Form der Unterstützung im Sinne der vereinbarten Zielsetzungen geeigneter ist. Abhängigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber müssen thematisiert und aufgelöst werden.
Die Mitglieder orientieren sich in ihrem Geschäftsgebaren an dem Nutzen und den Zielen der Auftraggeber.
Sofern sich Interessenskonflikte aus der professionellen Beziehung ergeben, werden diese von den Mitgliedern offen angesprochen, um ein Übereinkommen darüber zu erreichen, wie der Konflikt im Interesse der Auftraggeber bestmöglich gehandhabt wird. Auf mögliche Konsequenzen kann hingewiesen werden.
Jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Auftraggebern beeinflusst, lehnt der dvct e.V. ab.
3. Vertragliche Grundlage von Coaching und Training
Die von Mitgliedern durchgeführten Maßnahmen erfolgen auf einer rechtswirksamen vertraglichen und für alle Vertragspartner verständlichen Vereinbarung. Neben geschäftlichen Aspekten regelt diese Vereinbarung insbesondere die Art der Zusammenarbeit, Vertraulichkeit und die Bedingungen eines Rücktritts. Der dvct stellt für seine Mitglieder Musterverträge hierzu bereit.
Mitglieder sind dafür verantwortlich, dass die Auftraggeber über die Bedingungen der Zusammenarbeit wahrheitsgemäß und gut informiert sind.
4. Vertraulichkeit
Der dvct e.V. erwartet von seinen Mitgliedern, dass sie sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Anvertraute Informationen unterliegen der Schweigepflicht, sofern keine ausdrückliche Zustimmung durch die Auftraggeber erfolgt ist oder andere gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung vorliegen, z. B. durch das Bekanntwerden einer Straftat.
Datenschutz gilt auch für alle Informationen, die vom dvct e.V. zur Verfügung gestellt werden; diese Daten sind nur in der Art und Weise und in dem Umfang zu verwenden, wie dies durch den dvct e.V. autorisiert wurde.
Dokumente, die im Rahmen der Arbeit notwendig sind, müssen so erstellt, aufbewahrt und vernichtet werden, dass jederzeit und umfassend Vertraulichkeit gewährleistet ist und die Vernichtung mit allen diesbezüglichen Gesetzen übereinstimmt.